Klaus Reichelt, Rechtsanwalt und Notar a.D.
auch Fachanwalt für Erbrecht
Ich stehe für Zuverlässlichkeit, Erfahrung und Gestaltung
"Es ist nicht richtig, dass ein Testament unmittelbar zum Tode führt"
Klaus Reichelt, 2016
Erbrecht bedeutet Weitsicht, gemeinsam mit Ihnen möchte ich Ihre Vorstellungen erfahren, diskutieren und gestalten.
Ich berate Sie in:
Erbangelegenheiten
- Testamente
- Erbverträge
- Vermächtnisse
- Pflichtteilsregelungen
- Enterbungen
- Erbstreitigkeiten
- Erbauseinandersetzungen
- Erbteilsübertragungen
- Testamentsvollstreckungen
Immobilienangelegenheiten
- Grundstückskaufverträge
- Wohnungskaufverträge
- Erbbaurechtserwerb
- Verträge zur Begründung von
- Erbbaurechten
- Wohnungseigentum/
Teilungserklärungen
Vorsorgeangelegenheiten
- Vorsorgevollmachten
- Generalvollmachten
- Patientenverfügungen
Höferecht
- Hofesübergaben
- Altenteilsvereinbarungen